In diesem Beitrag geht es um die Bedeutung des Koran-Verses 2:185 und was wir daraus für uns mitnehmen können.
شَهْرُ رَمَضَانَ الَّذ۪ٓي اُنْزِلَ ف۪يهِ الْقُرْاٰنُ هُدًى لِلنَّاسِ وَبَيِّنَاتٍ مِنَ الْهُدٰى وَالْفُرْقَانِۚ فَمَنْ شَهِدَ مِنْكُمُ الشَّهْرَ فَلْيَصُمْهُۜ وَمَنْ كَانَ مَر۪يضاً اَوْ عَلٰى سَفَرٍ فَعِدَّةٌ مِنْ اَيَّامٍ اُخَرَۜ يُر۪يدُ اللّٰهُ بِكُمُ الْيُسْرَ وَلَا يُر۪يدُ بِكُمُ الْعُسْرَۘ وَلِتُكْمِلُوا الْعِدَّةَ وَلِتُكَبِّرُوا اللّٰهَ عَلٰى مَا هَدٰيكُمْ وَلَعَلَّكُمْ تَشْكُرُونَ ﴿١٨٥﴾
Es ist der Monat Ramadan, in dem der Koran als Rechtleitung für die Menschen und als Beweis dieser Rechtleitung und als Maßstab herabgesandt worden ist. Wer von euch in diesem Monat anwesend ist, der soll in ihm fasten. Wer jedoch krank ist oder auf einer Reise, (faste) eine gleiche Anzahl anderer Tage. Allah wünscht es euch leicht zu machen und nicht schwer. Damit ihr die Zahl (Tage) erfüllt und Allah als den Größten dafür preist, dass ER euch rechtgeleitet hat. Und vielleicht seid ihr dankbar.
Koran, 2:185
In den vorherigen Versen 2:183 und 2:184 wurde bereits das Fasten im Monat Ramadan zur Pflicht für alle Muslime erklärt. Diejenigen, die nun dazu in der Lage sind und sich im Monat Ramadan befinden, sollen nun fasten. Dies wird in diesem Vers noch einmal betont, nachdem die Muslime bereits auf das Fasten vorbereitet und schließlich dazu verpflichtet wurden. Hier wird erneut darauf hingewiesen, dass diejenigen, die den Monat Ramadan erreichen und in diesem Monat “anwesend” sind, darin fasten sollen.
Offenbarung des Koran im Ramadan
Der Koran wurde nach der herrschenden Meinung das erste Mal in der 27. Nacht des Monats Ramadan des Jahres 610 (nach christlicher Zeitrechnung) offenbart. Es hat rund 23 Jahre gedauert, bis der Koran vollständig offenbart und in seiner jetzigen Form vorgelegen hat. Der Koranvers zielt daher nicht darauf ab, dass der gesamte Koran offenbart wurde, sondern die ersten Verse des Koran. Dies lässt sich auch anhand des Koran selbst ableiten. Einzelne Teile, wie zu Beginn der Sure 2 (Baqara, Die Kuh), weisen darauf hin, dass der Koran aus sich selbst heraus einzelne Teile als Buch und als Koran bezeichnet.
Die historische Offenbarung des Koran und der Fastenmonat fallen also in die gleiche Zeit eines Mondjahres. Der Ramadan ist damit nicht nur der Monat des Fastens, sondern auch der Monat des Koran. Dies drückt sich auch in diesem Vers aus, der eben auf die Besonderheit der Offenbarung im Ramadan hinweist. Damit sind der Koran und der Fastenmonat eng miteinander verbunden und entsprechend leben Muslime in aller Welt diese Verbindung.
Das Erreichen des Monats Ramadan
Die Wendung “anwesend” sein, die wir hier aus dem Arabischen nur unzureichend übersetzen können, hat eine ganz besondere Stellung. Es meint, dass man den Monat erreicht und ihm bereit ist, um zu fasten. Dabei ist wichtig, dass der Koranvers hier ausdrücklich nicht von einer Sichtung spricht, sondern davon “anwesend” zu sein. Insofern ist auch das bessere Verständnis durch die Sunna des Propheten Muhammad (ﷺ) hilfreich.
Ich hörte Allahs Gesandten (ﷺ) sagen: „Wenn du die Sichel (des Monats Ramadan) siehst, fang an zu fasten, und wenn du die Sichel (des Monats Shawwal) siehst, hör auf zu fasten; und wenn der Himmel bedeckt ist (und du kannst es nicht sehen), dann betrachte den Monat Ramadan als 30 Tage”.
Überliefert von Ibn Umar; Sahih Al Bukhari; Kapitel über Fasten (Sawm), Hadith Nr. 5
Ausgenommen vom Fasten
Auch in diesem Koranvers wird erneut darauf hingewiesen, dass Menschen, die krank sind oder sich auf einer Reise befinden, die verpassten Fastentage nachholen sollen. Nach Auffassung einer Koranexegeten ist der Grund für die Wiederholung dieser Möglichkeit darin zu sehen, dass die Menschen, die das Fasten verpassen, nicht zur Speisung eines Armen als Ersatz zurückgreifen dürfen, solange sie imstande sind zu fasten. Sie müssen die verpassten Fastentage nachholen, sobald sie dazu in der Lage sind. Die Regelungen zum Thema fidye, bleiben aus Sicht vieler Koranexegeten hingegen unangetastet.
Preis und Lob sei Allah (ﷻ)
Eine weitere Wendung, die wichtig ist, findet sich zum Schluss dieses Verses in der Formulierung “Allah als den Größten preisen”. Das Preisen Allahs gehört zu den gottesdienstlichen Handlungen. Damit wird die Einheit Allahs, seine Einzigartigkeit und das ihm nichts gleicht hervorgehoben. Die Wendung “Allah u akbar” meint genau diese Ansicht. Allah (ﷻ) steht über den Dingen und nur ER ist anbetungswürdig.
Zum Schluss wird darauf hingewiesen, dass man vielleicht dankbar sein wird. Die Sachlage ist jedoch so zu bewerten, dass der Mensch für alle Gaben und erst recht für das Fasten dankbar sein sollte. Der Koran wurde uns in diesem Monat als Rechtleitung gegeben. Das Fasten wurde uns vorgeschrieben und wir haben in diesem Monat die Möglichkeit unseren Nafs zu zügeln und uns in Selbstbeherrschung zu üben. Dieser Monat ist eine Barmherzigkeit und es obliegt den Gläubigen dafür ihrem Schöpfer zu danken und dankbar zu sein. Denn die Gaben Allahs (ﷻ) sind unerschöpflich.
Quellen:
- Kur’an Yolu Tefsiri Cilt: 1 Sayfa: 281–283
- Der Koran, Max Henning
- Sahih Al Bukhari
- Tefhimul Quran, Maududi
Koran; al-Baqara (Die Kuh); Sure 2 Vers 185