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Vom Fasten im Ramadan befreit – wie verhalte ich mich islamisch korrekt?

Vor ein paar Tagen habe ich bereits dazu geschrieben, welche Erwartung man gegenüber nichtmuslimischen Menschen haben darf, wenn Ramadan ist (nämlich gar keine). Heute geht es aber um einen anderen Punkt, dem ich auch online begegnet bin. Wie verhält man sich als Muslim, wenn man selbst nicht fastet?

Meine Beiträge entstehen meistens nicht im luftleeren Raum. Sie sind Ergebnis meiner Beobachtungen und eigenen Erkenntnisse oder eigener Recherchen. Für den heutigen Beitrag zeichnet eine Influencerin verantwortlich, die hier nicht näher genannt werden soll. Ich habe auf jeden Fall ihren Kanal blockiert, damit mir ihre komischen Videos nicht mehr angezeigt werden und ich ihr nicht unnötig Reichweite gebe.

Die junge Muslima hat ein Video gepostet, in dem sie tagsüber ihren Latte macchiato trinkt, und darunter schreibt: “Ja, Bro: Ich hab’ meine Tage. Was willst du tun?” Natürlich will der Post provozieren (rage bait), und an den Reaktionen zum Post sieht man auch, dass es insgesamt als Strategie für Sichtbarkeit aufgeht. Die Meinungen über das Verhalten sind gespalten.

Wie ist aber eigentlich die muslimische Sicht hierzu und wie verhält man sich — gerade als Muslim, dem die anderen nicht einfach egal sind – islamisch korrekt gegenüber anderen Muslimen, wenn man selbst nicht fastet? Eine interessante Frage, mit der sich viele frühe Gelehrte auseinandergesetzt haben. Ein kleiner Input von meiner Seite.

Unsicherheiten entstehen durch Unkenntnis

Der Ramadan ist für viele von uns ein besonderer Monat. Ein Monat des Fastens, des Qurʾān, der Disziplin, der Selbstreflexion und der Nähe zu Allah (swt). Nicht jeder Mensch kann jederzeit fasten — und nicht jeder Mensch muss es auch wirklich tun. Krankheit, Reise, Menstruation, Schwangerschaft, Stillzeit, ein hohes Alter oder andere anerkannte Gründe können vom Fasten befreien.

Obwohl man selbst dann nicht fasten muss, entsteht oft eine Unsicherheit.

  • Wie verhält man sich richtig?
  • Darf man essen und trinken — auch in der Öffentlichkeit?
  • Und was bedeutet “Rücksicht nehmen” im islamischen Kontext?

Ich möchte diese Fragen etwas einordnen — ohne Druck und ohne viel Not.

Vom Fasten befreit? Teil der Barmherzigkeit Allahs (swt)

Halten wir erst mal fest: Vom Fasten befreit zu sein, ist keine Sünde, kein Versagen und kein Zeichen eines schwachen Iman (Glaube).

Allah (swt) legt keiner Seele mehr Last auf, als diese tragen kann. Der Ramadan ist so gesehen auch kein Monat des Leidens, sondern ein Monat, der uns helfen soll, uns näher bei Allah (swt) zu fühlen. Und wie soll diese Nähe entstehen, wenn wir uns selbst und unserem Körper schaden?

Allah (swt) sagt im Qurʾān in Sure 2, Vers 185:

“Es ist der Monat Ramadan, in dem der Koran als Rechtleitung für die Menschen und als Beweis dieser Rechtleitung und als Maßstab herabgesandt worden ist. Wer von euch in diesem Monat anwesend ist, der soll in ihm fasten. Wer jedoch krank ist oder auf einer Reise, (faste) eine gleiche Anzahl anderer Tage. Allah wünscht es euch leicht zu machen und nicht schwer. Damit ihr die Zahl (Tage) erfüllt und Allah als den Größten dafür preist, dass ER euch rechtgeleitet hat. Und vielleicht seid ihr dankbar.

Diese Erleichterung für Menschen, die dazu nicht in der Lage sind, ist kein Fehler, sondern Teil des islamischen Systems.

Darf man essen und trinken, wenn man vom Fasten befreit ist?

Die Antwort ist eindeutig: Ja.

Wer einen anerkannten Grund hat, darf essen und trinken. Es gibt kein islamisches Verbot, das einer Person verbietet, tagsüber zu essen und zu trinken, wenn diese im Monat Ramadan aus einem triftigen Grund nicht fasten kann.

Der Prophet (saw) hat diese Formen von Erleichterungen selbst vorgelebt. In authentischen Überlieferungen wird berichtet, dass er beispielsweise auf Reisen im Ramadan nicht gefastet und dies auch seinen Gefährten empfohlen hat.

Überliefert von Dschabir ibn ʿAbdullāh: Der Gesandte Allahs (ﷺ) war auf einer Reise und sah eine Menschenmenge. Ein Mann wurde von ihnen überschattet. Er fragte: „Was ist mit ihm?“ Sie sagten: „Er (der Mann) fastet.“ Da sagte Muhammad (ﷺ): „Es gehört nicht zur Rechtschaffenheit, dass man auf einer Reise fastet.

(Sahih al-Bukhari 1946)

Dies zeigt deutlich: Nicht-Fasten, trotz Befreiung, ist kein Mangel an Frömmigkeit.

Die eigentliche Frage: Muss ich zeigen, dass ich nicht faste?

Im obigen Beispiel haben wir das Phänomen gesehen, dass jemand gezeigt hat, dass er fastet, während alle anderen ihn dafür tadeln. Die Frage ist jetzt: Wie sieht es umgekehrt aus? Alle anderen fasten und du fastest nicht?

Rein aus dem islamischen Recht (fiqh) betrachtet, darf man essen und trinken. Aber der Islam endet nicht bei der Frage “erlaubt oder verboten”. Der Islam fragt weiter:

  • Ist mein Verhalten meinen Geschwistern gegenüber angemessen?
  • Welche Wirkung hat mein Verhalten auf den anderen?
  • Ist es notwendig, oder nur eine demonstrative Haltung?

Wenn ich weiß, dass andere fasten, dann frage ich mich nicht nur, was erlaubt ist, sondern auch, was angemessen ist.

Rücksicht auf andere ist Teil des Charakters

Rücksicht (adab) ist kein einfacher Zusatz im Islam, sondern Teil des Glaubens. Der Prophet (saw) hat immer wieder betont, dass guter Charakter ein zentrales Element des Iman (Glauben) ist.

Überliefert von Masruq: ʿAbdullāh ibn ʿAmr berichtete über den Gesandten Allahs (ﷺ), dass er weder obszön (fāḥish) noch unanständig im Verhalten (mutafāḥish) war. ʿAbdullāh ibn ʿAmr fügte hinzu, dass Muhammad (ﷺ) sagte „Die Besten unter euch sind diejenigen, die den besten Charakter und die besten Umgangsformen haben.

(Sahih al Bukhari, 6029)

Es obliegt uns also auch, empathisch zu sein. Wenn ich vom Fasten befreit bin, so weiß ich, dass:

  • andere bewusst auf Essen und Trinken verzichten.
  • andere mit Hunger, Durst oder Erschöpfung kämpfen.
  • der Ramadan für die anderen eine besondere Bedeutung hat.

Rücksicht bedeutet dann:

  • nicht demonstrativ zu essen
  • nicht unnötig vor Fastenden zu trinken
  • keine Provokation aus dem eigenen Nicht-Fasten zu machen

Nicht weil ich das muss, sondern weil ich verstehe, wie sich meine Gegenüber, die ich Geschwister im Glauben nenne, fühlen.

Öffentlichkeit: erlaubt, aber mit Maß

In einer Gesellschaft, in der Muslime eine Minderheit darstellen, lässt sich Öffentlichkeit kaum vermeiden. Arbeit, Schule, Studium, Termine, Einkäufe— all das findet tagsüber statt.

Islamisch gesehen ist es nicht verboten, in der Öffentlichkeit zu essen oder zu trinken, wenn man vom Fasten befreit ist. Viele Gelehrte betonen jedoch: Diskretion ist empfohlen, wenn sie ohne große Schwierigkeiten möglich ist.

Die klassischen Fiqh-Gelehrten aus der sunnitischen Rechtstradition sagen in der Mehrheit:

  • Essen und Trinken sind erlaubt.
  • Zurschaustellung wird nicht empfohlen.
  • Rücksicht ist lobenswert, keine Pflicht.

Wer also die Möglichkeit hat, an einem ruhigen Ort zu essen oder es zeitlich zu verschieben, handelt oft würdevoller — ohne sich selbst zu belasten. Natürlich kommt es auch auf die Situation an.

Keine Pflicht für eine Rechtfertigung, kein Urteil über andere

Ein weiterer wichtiger Punkt: Niemand ist verpflichtet, sich zu erklären, und niemand kann von anderen eine Erklärung einfordern!

  • Nicht jede Krankheit ist sichtbar.
  • Nicht jeder Grund ist offensichtlich.
  • Und nicht jede Person, die tagsüber isst, missachtet den Ramadan.

Ich bin immer wieder erstaunt darüber, wie sich hier auch einige (junge) Muslime dazu auserkoren fühlen, sich als Haram-Polizei aufzuspielen und den Menschen vorschreiben wollen, was diese zu tun haben. Es ist ratsam, dass sich alle um sich selbst kümmern.

Wir sind nicht dazu da, um über andere zu urteilen. Was zählt, ist das, was Allah (swt) weiß — nicht das, was wir vermuten.

Mein persönliches Fazit zum Thema

Gehen wir sorgsam mit unseren Geschwistern im Glauben um. Wenn ich vom Fasten befreit bin, dann :

  • akzeptiere ich diese Erleichterung ohne Schuldgefühle.
  • esse und trinke ich, wenn mein Körper es braucht.
  • verhalte ich mich rücksichtsvoll gegenüber den Fastenden.
  • vermeide ich unnötige Provokationen oder Zurschaustellung.

Der Ramadan ist nicht nur ein Monat des Verzichts auf Essen und Trinken. Es ist der Monat des Qurʾān, der Disziplin, der Barmherzigkeit und des bewussten Umgangs miteinander.

Auch, wer in diesem Monat nicht fasten kann, kann ihn immer noch würdevoll begehen und leben.

FAQ — Häufige Fragen zur Befreiung vom Fasten im Ramadan

Muss ich fasten, wenn ich krank bin?

Nein. Wenn das Fasten deiner Gesundheit schadet oder die Genesung verzögert, bist du vom Fasten befreit. Diese Erleichterung ist ausdrücklich im Qurʾān verankert und Teil der Barmherzigkeit Allahs (swt). Die Fastentage können zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden, wenn es dir wieder möglich ist. Wenn es dir nicht möglich sein sollte, diese Tage nachzuholen, so kannst du eine arme Person speisen oder das Geld an diese Person spenden (fidye).

Darf ich tagsüber essen und trinken, wenn ich vom Fasten befreit bin?

Ja. Wer einen anerkannten Grund hat, darf tagsüber dann natürlich essen und trinken. Das ist keine Sünde und kein Mangel an Glauben. Auch der Prophet ﷺ hat auf Reisen im Ramadan nicht gefastet, wie in Sahih al-Bukhari und Sahih Muslim überliefert wird.

Ist es haram, in der Öffentlichkeit zu essen?

Nein. Es gibt kein Verbot, in der Öffentlichkeit zu essen oder zu trinken, wenn man vom Fasten befreit ist. Viele Gelehrte empfehlen jedoch Zurückhaltung und Diskretion, sofern sie ohne große Schwierigkeiten möglich sind. Das sind Fragen des guten Benehmens (Adab), nicht Fragen der religiösen Pflicht.

Muss ich anderen erklären, warum ich nicht faste?

Nein. Du bist niemandem gegenüber Rechenschaft schuldig, außer Allah (swt). Nicht jeder Grund ist sichtbar, und nicht jeder Grund ist privat erklärbar. Der Islam verlangt keine Rechtfertigung vor Menschen, sondern Aufrichtigkeit gegenüber Allah (swt).

Ist es respektlos gegenüber Fastenden, zu essen?

Nicht automatisch. Respektlos wird es erst, wenn Essen oder Trinken demonstrativ zur Schau gestellt wird oder andere bewusst provoziert werden. Rücksichtnahme ist empfohlen, aber niemand darf dafür verurteilt werden, wenn er einen legitimen Grund hat.

Sollte ich mich schlecht fühlen, wenn ich nicht faste?

Nein. Schuldgefühle sind hier fehl am Platz. Wenn Allah (swt) selbst eine Erleichterung gewährt, dann ist es kein Zeichen von Frömmigkeit, sich dennoch zu quälen. Der Ramadan ist ein Monat der Barmherzigkeit — auch für diejenigen, die nicht fasten können.

Zählt der Ramadan für mich trotzdem, auch wenn ich nicht faste?

Ja. Der Ramadan besteht nicht nur aus dem Fasten. Gebet, Bittgebete, gutes Verhalten, Geduld und Rücksicht gehören ebenso dazu. Auch ohne Fasten kannst du diesen Monat bewusst und würdevoll leben. Dein Verzicht besteht dann vielleicht nicht aus Essen und Trinken, aber du kannst auf alles andere verzichten, was dich von deiner Spiritualität und deinem Glauben entfernt.

Geschrieben von

Akif Şahin

SEO-Manager

Akif Şahin aus Hamburg ist auf SEO (Suchmaschinenoptimierung) und digitale Strategien spezialisiert. Vorher war er als Content-Manager, Journalist und Marketing-Manager an der Realisierung von großartigen Projekten beteiligt.