Am Abend des 25. Juli 2026 ist im Berliner Tiergarten ein Fahrzeug in eine Menschenmenge gefahren, die sich im Umfeld des Christopher Street Days (CSD) aufhielt. Dabei wurde eine Frau getötet, zahlreiche weitere Menschen wurden teilweise schwer verletzt. Die Polizei fahndet dringend nach einem 21-jährigen Tatverdächtigen, der dem islamistischen Milieu zugerechnet wird. Gleichzeitig ist zum Zeitpunkt dieses Textes noch nicht abschließend geklärt, aus welchem konkreten Motiv die abscheuliche Tat begangen wurde. Diese Unterscheidung ist wichtig, weil auch ein schrecklicher Verdacht nicht von der Pflicht entbindet, Tatsachen und Vermutungen auseinanderzuhalten. (tagesschau.de)
Doch unabhängig davon, ob sich der vermutete islamistische Hintergrund bestätigt, müssen wir Muslime uns allerdings einer Frage stellen, die über die übliche Distanzierung hinausgeht. Es genügt einfach nicht (und hat es auch nie), die Tat zu verurteilen, dem Täter ein falsches Islamverständnis zu bescheinigen und anschließend zur Tagesordnung überzugehen. Aus meiner Sicht lautet die entscheidende Frage eher, wie wir mit unserer Haltung und islamischer Ethik verhindern können, dass aus religiöser Ablehnung Hass, aus Hass Entmenschlichung und aus Entmenschlichung schließlich Gewalt entsteht.
Der Wert eines Menschen hängt nicht von unserer Zustimmung ab
Nach islamischem Verständnis kann eine Handlung moralisch falsch sein, ohne dass der Mensch, der sie begeht, dadurch seinen Anspruch auf Leben, Sicherheit, Gerechtigkeit und menschliche Würde verliert. Dieser Grundsatz ist elementar, weil eine Ethik, die nur diejenigen schützt, deren Überzeugungen und Lebensweisen wir teilen, keine wirkliche Ethik ist. Sie wäre lediglich eine Moral der eigenen Gruppe, die den Wert eines Menschen davon abhängig macht, ob er in das eigene Weltbild passt.
Der Qurʾān fordert die Gläubigen gerade dort zur Gerechtigkeit auf, wo Sympathie und Übereinstimmung fehlen. Der Hass gegenüber anderen Menschen dürfe uns nicht dazu verleiten, ungerecht zu handeln, heißt es in Sure 5, Vers 8. Diese Aufforderung setzt nicht voraus, dass wir das Verhalten, die Überzeugungen oder die Lebensweise des anderen gutheißen. Sie verlangt vielmehr, dass unsere moralische Ablehnung niemals die Grenzen der Gerechtigkeit überschreitet.
O die ihr glaubt, seid die Beschützer (der Sache) Allahs als Zeugen für die Gerechtigkeit. Und der Hass, den ihr gegen (bestimmte) Leute hegt, soll euch ja nicht dazu bringen, dass ihr nicht gerecht handelt. Handelt gerecht. Das kommt der Gottesfurcht näher. Und fürchtet Allah. Gewiss, Allah weiß, was ihr tut.
Sure 5, Vers 8; Qurʾān
Der Qurʾān führt das unrechtmäßige Töten eines einzelnen Menschen als ein Verbrechen an, dessen moralische Tragweite die gesamte Menschheit berührt. In Sure 5, Vers 32 heißt es, wer einen Menschen töte, ohne dass dieser einen Mord begangen oder schweres Unheil auf der Erde verursacht habe, habe gleichsam die ganze Menschheit getötet. Auch wenn der Vers zunächst von einer Vorschrift an die Kinder Israels spricht, formuliert er einen grundlegenden ethischen Maßstab: Das Leben eines Menschen darf nicht deshalb ausgelöscht werden, weil seine Überzeugungen oder seine Lebensweise abgelehnt werden.
Der Prophet Muhammad (saw) warnte zudem mit außerordentlicher Schärfe vor der Tötung eines Menschen, der unter einem Schutzversprechen lebt. Wer einen solchen Menschen töte, werde nicht einmal den Duft des Paradieses wahrnehmen, heißt es in einer Überlieferung bei al-Bukhari.
Menschen, die friedlich an einer öffentlichen Veranstaltung teilnehmen, bleiben deshalb auch dann geschützt, wenn ein Muslim die politischen Forderungen dieser Veranstaltung oder die dort sichtbaren Lebensweisen religiös ablehnt. Weder eine Regenbogenfahne noch eine homosexuelle Beziehung noch eine (vermeintlich) provozierende Äußerung hebt diesen Schutz auf. Aus islamischer Sicht ist klar: Kein Privatmensch darf durch seine religiöse Überzeugung zum Richter über das Leben anderer werden.
Eine Sünde ist keine Erlaubnis zur Selbstjustiz
In Debatten über Homosexualität und Islam entsteht häufig der Eindruck, aus der religiösen Bewertung einer Handlung müsse unmittelbar eine gesellschaftliche Sanktion folgen. Diese Vorstellung ist nicht nur gefährlich, sondern auch theologisch verkürzt. Der Begriff der Sünde beschreibt zunächst das Verhältnis des Menschen zu Allah (swt). Er verwandelt den Nachbarn nicht in einen Ankläger und den religiösen Aktivisten nicht in einen Vollstrecker.
Selbst dort, wo das klassische islamische Recht bestimmte Handlungen auch rechtlich behandelte, war ihre Beurteilung an Zuständigkeiten, Beweisregeln und eine legitime Rechtsordnung gebunden. Das islamische Recht kennt keine allgemeine Ermächtigung für Einzelpersonen, vermeintliche Sünder zu bestrafen. Eine eigenmächtige Gewalttat ist deshalb nicht die konsequente Anwendung des islamischen Rechts, sondern dessen Auflösung zugunsten persönlicher Willkür.
Für (deutsche) Muslime, die in Deutschland leben, kommt hinzu, dass sie Teil einer Rechtsordnung und Gesellschaft sind, deren Schutz sie selbst in Anspruch nehmen und deren Regeln sie anerkennen. Sie dürfen nicht die Sicherheit des Staates für sich und ihre Familien beanspruchen, während sie anderen Menschen denselben Schutz aufgrund ihrer Lebensweise verweigern.
Das klassische islamische Verbot des Verrats und des Bruchs eines Schutzversprechens lässt sich nicht mit einer Ideologie vereinbaren, die friedlich lebende Mitbürger plötzlich zu legitimen Zielen erklärt.
Gerade an diesem Punkt zeigt sich der Unterschied zwischen einer „konservativen“ islamischen Sexualethik und einer islamistischen Gewaltideologie. Ein Muslim kann homosexuelle Handlungen aus religiösen Gründen ablehnen. Er kann zugleich die gesellschaftspolitischen Ziele des CSD kritisieren und ein anderes Verständnis von Familie, Sexualität und Moral vertreten. Er darf daraus jedoch niemals folgern, dass die Menschen hinter diesen Positionen weniger schützenswert seien. Die Grenze verläuft nicht erst beim Mord. Sie beginnt bereits dort, wo aus einer moralischen Bewertung eine Entmenschlichung wird.
Auch der sündige Muslim bleibt Muslim
Aus hanafitisch-maturidischer Sicht kommt ein weiterer Aspekt hinzu, der in der öffentlichen Debatte kaum Beachtung findet. Die sunnitische Glaubenslehre hat sich ausdrücklich gegen die Vorstellung gewandt, dass ein Muslim durch eine (schwere) Sünde automatisch aus dem Islam ausscheidet. In der Abu Hanifa zugeschriebenen Bekenntnisschrift al-Fiqh al-Akbar wird festgehalten, dass ein Muslim nicht allein aufgrund einer Sünde zum Ungläubigen erklärt wird, solange er die Sünde nicht selbst für religiös erlaubt erklärt. Er bleibt ein gläubiger, aber sündiger Mensch. (Internet Archive)
Dieser Grundsatz entstand nicht als moderne Anpassung an liberale Gesellschaften, sondern gehört zum ältesten Bestand der hanafitischen Rechtstradition. Er richtete sich insbesondere gegen die Härte der Kharidschiten, die schwere Sünden zum Anlass nahmen, anderen Muslimen den Glauben abzusprechen und schließlich Gewalt gegen sie zu rechtfertigen.
Das bedeutet nicht, dass jede Lebensweise aus islamischer Sicht gleichermaßen richtig wäre. Es bedeutet jedoch, dass moralische Verfehlung und muslimische Identität nebeneinander bestehen können. Ein Muslim, der Alkohol trinkt, bleibt nicht deshalb außerhalb des Islam. Ein Muslim, der seine religiösen Pflichten vernachlässigt, verliert nicht automatisch seine Zugehörigkeit. Auch ein homosexuell lebender Muslim kann nicht einfach deshalb aus der Gemeinschaft des Islams herausdefiniert werden, weil andere Muslime sein Verhalten für sündhaft halten.
An diesem Punkt müsste eine verantwortungsvolle muslimische Debatte beginnen. Sie müsste erklären, wie religiöse Normen vertreten werden können, ohne Menschen auszugrenzen, zu erniedrigen oder der Gewalt anderer auszuliefern. Sie müsste jungen Muslimen vermitteln, dass man eine Handlung ablehnen kann, ohne den Menschen zu hassen, und man einen Menschen lieben, schützen und respektieren kann, ohne jede seiner Entscheidungen religiös zu bestätigen.
Die Sprache muslimischer Verbände ist nicht nebensächlich
Vor diesem Hintergrund halte ich auch eine kritische Auseinandersetzung mit muslimischen Verbänden für notwendig. Im Mai 2026 berichtete das ZDF über die Kampagne „Ich bin Muslim(in)“, mit der die als „liberal“ geltende Ibn-Rushd-Goethe-Moschee und weitere Initiatoren auf die tatsächliche Vielfalt muslimischer Lebensweisen aufmerksam machen wollten. Zu den Motiven gehörten unter anderem ein schwules Paar, ein Alkohol trinkender Muslim sowie eine Muslimin ohne Kopftuch. (ZDF)
Der Vorsitzende des Islamrats, Burhan Kesici, bezeichnete die Kampagne im Video nach der Berichterstattung des Humanistischen Pressedienstes als problematisch, weil sie „Abnormalitäten als normal“ darstelle. Dabei blieb zumindest in der öffentlichen Wiedergabe offen, auf welche der gezeigten Personen oder Handlungen sich diese Bezeichnung genau bezog. (Humanistischer Pressedienst)
Es wäre unseriös, aus einer solchen Äußerung eine direkte Mitverantwortung für eine konkrete Gewalttat abzuleiten. Zwischen einer „konservativen“ oder abwertenden Aussage und einem Terroranschlag besteht nicht automatisch ein kausaler Zusammenhang. Ebenso unseriös wäre es jedoch, so zu tun, als hätten die Begriffe, mit denen religiöse Autoritäten oder Funktionäre über Minderheiten sprechen, keinerlei gesellschaftliche Wirkung.
Wer Menschen oder ihre Beziehungen öffentlich in die Nähe der „Abnormalität“ rückt, muss damit rechnen, dass diese Sprache nicht nur als theologische Kritik an einer Handlung verstanden wird. Sie kann Menschen auf ihre vermeintliche Abweichung reduzieren und ein gesellschaftliches Klima verstärken, in dem Verachtung als religiöse Standhaftigkeit erscheint. Gerade ein Verbandsvorsitzender muss deshalb zwischen der Bewertung einer Handlung und der Würde eines Menschen sprachlich so klar unterscheiden, dass kein Zweifel zurückbleibt.
Man kann die theologische Aussage der Kampagne kritisieren. Man kann bestreiten, dass Alkohol oder homosexuelle Beziehungen im religiösen Sinne als gleichwertige Ausdrucksformen islamischer Lebensführung präsentiert werden sollten. Zugleich kann man anerkennen, dass die dargestellten Menschen als soziale Realität existieren und sich selbst als Muslime verstehen. Die hanafitische Glaubenslehre gibt uns keinen Grund, ihnen allein wegen einer Sünde den Islam abzusprechen.
Wer für Muslime zu Recht eine differenzierte Betrachtung einfordert, darf anderen Muslimen diese Differenzierung nicht verweigern. Muslimische Verbände wenden sich regelmäßig dagegen, dass Millionen friedlich lebende Muslime mit islamistischen Tätern gleichgesetzt werden. Diese Forderung ist richtig. Sie verliert aber an Überzeugungskraft, wenn dieselben Verbände innerhalb der muslimischen Gemeinschaft pauschale Begriffe verwenden und Menschen aufgrund einzelner Eigenschaften auf ihre vermeintliche Abweichung reduzieren.
Verurteilungen nach einer Tat reichen nicht aus
Muslimische Verbände veröffentlichen nach islamistisch motivierten Gewalttaten gewöhnlich Stellungnahmen, in denen sie ihr Mitgefühl mit den Opfern ausdrücken und erklären, dass Terrorismus mit dem Islam nicht vereinbar sei. Solche Stellungnahmen sind notwendig, bilden aber lediglich das moralische Minimum. Sie erfolgen jedoch erst, nachdem ein Mensch radikalisiert, eine Ideologie verinnerlicht und möglicherweise bereits eine Gewalttat begangen hat.
Prävention beginnt wesentlich früher. Sie beginnt in Freitagspredigten, Unterrichtsmaterialien, Jugendgruppen, theologischen Stellungnahmen und der Sprache muslimischer Repräsentanten und Funktionäre. Sie beginnt mit der Erklärung, weshalb das Leben eines Menschen auch dann geschützt ist, wenn seine Lebensweise religiös abgelehnt wird. Sie beginnt mit der Warnung vor Selbstjustiz, Menschenverachtung und Takfir. Sie beginnt mit der Vermittlung des Grundsatzes, dass der sündige Muslim Teil der Gemeinschaft bleibt und der nichtmuslimische Mitbürger einen unverletzlichen Anspruch auf Sicherheit besitzt.
Bemerkenswert ist auch, dass der Islamrat in einem von ihm beauftragten Gutachten erklärt, religiös begründeter Extremismus müsse nicht nur sicherheitspolitisch, sondern auch theologisch widerlegt werden. Diese Gegenrede finde bereits in der täglichen Arbeit muslimischer Gemeinden und insbesondere der Imame statt.
An diesem eigenen Anspruch sollten sich muslimische Verbände messen lassen. Eine theologische Gegenrede darf nicht nur dann eingefordert werden, wenn öffentlich-rechtliche Medien über Islamismus berichten. Sie muss in den eigenen Gemeinden tatsächlich hörbar werden, und sie muss sich auch mit der Feindseligkeit gegenüber Juden, Andersgläubigen, ehemaligen Muslimen und queeren Menschen auseinandersetzen.
Wo sind denn die Predigten, Unterrichtsmaterialien und Stellungnahmen, die nicht nur allgemein den Terrorismus verurteilen, sondern konkret erklären, weshalb auch Menschen geschützt werden müssen, deren Sexualität, Religion oder Lebensweise Muslime ablehnen? Der Anspruch ist formuliert. Seine sichtbare Einlösung bleibt jedoch erklärungsbedürftig.
Weder Pauschalisierung noch Verdrängung
Nach einem mutmaßlich islamistischen Anschlag werden Muslime regelmäßig mit einem Generalverdacht konfrontiert. Rechtspopulistische Akteure nutzen solche Taten, um die Religion des Islams insgesamt als Bedrohung darzustellen und Millionen Menschen für die Tat eines Einzelnen verantwortlich zu machen. Dagegen muss man sich entschieden wehren, weil Kollektivschuld weder gerecht noch vernünftig ist.
Der berechtigte Widerstand gegen antimuslimische Pauschalisierung darf jedoch nicht zu einer Verweigerung innerislamischer Selbstkritik führen.
Muslime können nicht jede gesellschaftliche Debatte über religiös begründeten Extremismus als Angriff auf den Islam zurückweisen und gleichzeitig erwarten, als ernsthafte Partner in der Bekämpfung dieses Extremismus wahrgenommen zu werden. Wer behauptet, die Tat habe mit dem Islam überhaupt nichts zu tun, obwohl der Täter möglicherweise mit islamischen Begriffen, Feindbildern und Verheißungen radikalisiert wurde, überlässt die Auseinandersetzung jenen, die daraus eine Anklage gegen alle Muslime machen.
Die richtige Antwort liegt weder in der Leugnung noch in der Pauschalisierung. Sie liegt in einer islamischen Ethik, die ihre eigenen Quellen ernst nimmt, Gewalt eindeutig zurückweist und zugleich nicht verschweigt, wo religiöse Sprache in Menschenverachtung umschlagen kann.
Die Glaubwürdigkeit des Islams wird nicht dadurch geschützt, dass Muslime nach jeder Gewalttat möglichst schnell erklären, diese habe nichts mit ihrer Religion zu tun. Sie wird dort geschützt, wo Muslime zeigen, welche ethischen Grenzen ihre Religion ihnen gerade im Umgang mit Menschen setzt, deren Überzeugungen und Lebensweisen sie nicht teilen.
Der eigentliche moralische Test besteht nicht darin, wie wir Menschen behandeln, die so leben wie wir. Er besteht darin, ob wir auch das Leben, die Würde und die Rechte derjenigen verteidigen, deren Lebensweise wir für falsch halten. Erst dort wird aus einer religiösen Überzeugung eine tragfähige Ethik.
