Kategorie-Archiv: Islamfeindlichkeit

Islamische Religionsgemeinschaften: Staatsvertrag allein reicht nicht

Fachtagung über Muslime ohne Islamische Religionsgemeinschaften

Bremen hat in einem sehr zügigen Prozess die Islamischen Religionsgemeinschaften SCHURA und DITIB offiziell mit einem Staatsvertrag ausgerüstet und gestärkt. In dem Staatsvertrag heißt es unter anderem:

Die islamischen Religionsgemeinschaften und ihre Mitgliedsgemeinden sind Religionsgemeinschaften im Sinne des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.

Mit dieser Einschätzung wurden die Verbände DITIB, SCHURA und VIKZ in Bremen offiziell zu Religionsgemeinschaften, die für den Islam in Bremen sprechen dürfen. Doch diese Passage alleine und ein gut formulierter Staatsvertrag reichen nicht aus, um als Akteur und Vertreter der Muslime auch wahrgenommen zu werden.

Diese Erfahrung machten jetzt die DITIB und die SCHURA mit dem Landesinstitut für Schule (LIS). Diese veranstaltet am 6. März 2013 unter dem teilweise vom Label StyleIslam geklauten Slogan: “I love my Prophet – Muslimisches Leben von Kindern und Jugendlichen in Bremen” eine Fachtagung.

Nichts wäre naheliegender, dass zu einem solchen Programm auch die islamischen Religionsgemeinschaften eingeladen werden und sogar als Referenten auftreten: Schließlich findet das religiöse Leben gerade eben auch in den Moscheen und Gemeinden der Religionsgemeinschaften statt.

Doch stattdessen steht auf dem Programm des Landesinstituts, dass Lehrkräfte mit dieser Veranstaltung über den Islam informieren möchte, nicht etwa Informationen über das religiöse Leben und den Islam, sondern über Islamismus. Diese Vermutung liegt nahe, weil im Tagungsprogramm hauptsächlich nur der Verfassungsschutz des Landes Bremen mit Referenten auftritt.

Islamische Religionsgemeinschaften machen ihrem Ärger Luft

Entsprechend verwundert es nicht wirklich, dass die beiden Islamischen Religionsgemeinschaften DITIB und SCHURA sich verärgert über diese Veranstaltung zeigen und sich sogar zu einer gemeinsamen Presseerklärung durchrangen.

So heißt es in der Pressemitteilung der beiden Religionsgemeinschaften über die Zusammensetzung des Tagungsprogramms:

Zwei von drei Vorträgen werden von einem Mitarbeiter des Verfassungsschutzes gehalten und in den Arbeitsgruppen geht es demzufolge tendenziös um den extremen Islam, wie Salafismus, islamistische Szene in Bremen und „religiös begründete Hürden im Schulalltag.“ So spiegelt das Programm nicht das wirkliche muslimische Leben von Kindern und Jugendlichen in Bremen wider.

Folgerichtig kritisieren die Islamischen Religionsgemeinschaften das Programm und auch die Macher scharf. Statt die Muslime in eine solche Veranstaltung einzubinden und sich sowohl die Islamischen Religionsgemeinschaften als auch die vorhandenen Theologen zum Thema anzuhören, wird der Verfassungsschutz als maßgebende Stimme angehört. Dies wird von den Religionsgemeinschaften kritisiert, weil damit auch eine Teilhabe der Muslime erschwert wird.

Muslime müssen sich stärker einbringen

Dieser Fall zeigt sehr deutlich, dass der Staatsvertrag mit den Islamischen Religionsgemeinschaften noch keine Garantie dafür ist als Ansprechpartner auch wahrgenommen zu werden. Obwohl mit dem Staatsvertrag die Religionsgemeinschaften als direkte Vertreter der Muslime gelten, scheint es noch ein langer Weg dahin zu sein, auch als solche von den staatlichen Stellen und staatlich unterstützten Stellen ernst genommen zu werden.

Das Beklagen dieses Umstands ist sicherlich in diesem Fall nicht verkehrt, es wäre aber kontraproduktiv, wenn sich die Religionsgemeinschaften ständig nur beklagen, wie es in der Vergangenheit oft passiert ist.

Das man dennoch andere Akzente setzen kann, sollte auch den nun in diesem Fall übergangenen und ignorierten Religionsgemeinschaften klar sein. Sie könnten beispielsweise ein eigenes Angebot aufstellen und künftig Religionslehrer zusammen mit Theologen mit einem besseren Programm aufklären und informieren.

Die Hoheit über die Deutung des Islam darf nicht allein den Sicherheitsbehörden überlassen werden, da dies eben zu einer Betrachtung aus der Sicherheitsperspektive führt.

In diesem Sinne braucht es jetzt mehr Professionalität und aktive Teilhabe durch die Religionsgemeinschaften. Der Staatsvertrag gibt ihnen diese Möglichkeiten, auch finanziell, sie müssen nur jetzt voll in Anspruch genommen werden.

Diskriminierung: Kopftuch abnehmen?

Offensichtliche Diskriminierung kann man immer bestrafen

KopftuchEine Abiturientin bewarb sich bei einem Zahnarzt um eine Ausbildungsstelle. Dieser lehnt ab und verweist als Grund für die Ablehnung auf ihr Kopftuch. Doch interessant an diesem Fall: Der Zahnarzt berief sich ausdrücklich auf sein angebliches Recht Jemanden mit Kopftuch nicht aufnehmen zu müssen. Die Klatsche für diese offensichtliche Diskriminierung kam schnell: Das Arbeitsgericht in Berlin verurteilte den Zahnarzt zur Zahlung von 1470,- Euro, weil die Dame für die Stelle sehr gut geeignet gewesen ist. In dem richtungsweisenden und in dieser Form erstmaligen Urteil hieß es: “Der Zahnarzt hat das Recht verletzt, weil er der Klägerin die Stelle verweigert hat, allein weil sie ihr Kopftuch nicht ablegen wollte.” (Aktenzeichen 55 Ca 2426/12)[1. Siehe: Vollständiges Urteil in Openjur]

Tatsächlich sieht die rechtliche Lage seit der Einführung des Allgemeinen Gleichbehandlungs-Gesetzes (AGG) für viele diskriminierte Gruppen sehr gut aus. Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts, des Alters, der religiösen oder sexuellen Orientierung, der Weltanschauung, der Ethnie oder wegen einer Behinderung sind nämlich für Arbeitgeber seit der Einführung des AGG tabu. Es soll allein die Qualifikation zählen.

Doch der Fall in Berlin wird wohl eine Art Einzelfall bleiben. Diskriminierung findet nämlich in dieser Form nur sehr selten so offensichtlich statt.

Arbeitgeber diskriminieren immer – aber eben nicht offensichtlich

Eine Studie des Institut zur Zukunft der Arbeit (IZA)[2. Siehe: Im Teufelskreis der Diskriminierung] belegt, dass allein die Angabe eines türkischen Namens ausreicht, die Chance auf ein Vorstellungsgespräch um 14 Prozent zu senken, in kleineren Unternehmen sogar um 24 Prozent. Ähnlich sieht es aus, wenn eine Frau ein Kopftuch trägt, trotz eines Deutschen Namens.

Gegen diese Form der Diskriminierung kann man sehr häufig nichts tun, weil sich Arbeitgeber und Personaler bei der Diskriminierung nicht erwischen lassen. Frauen mit Kopftuch berichten in diesem Zusammenhang häufig von einfachen Absagen, manchmal sogar nur ein oder zwei Tage nach dem Abschicken der Bewerbungsunterlagen. Häufig wird dann angegeben, es gäbe bessere Kandidatinnen und Kandidaten. Die Qualifikation wird ins Feld angeführt. Die gleiche Firma sucht aber weiterhin nach einem Mitarbeiter und lässt auch die Stellenanzeige mehrere Wochen stehen.

Qualifikation ist häufig nicht der Grund dafür, warum Frauen mit Kopftuch abgelehnt werden. Es geht eher um die Frage ob man als Frau mit Kopftuch ernst genommen wird – und da muss man konstatieren, dass die mediale Berichterstattung häufig für festverankerte Ressentiments in der Gesamt-Gesellschaft gesorgt hat. Auch der Staat trägt zu diesen Vorurteilen und Ressentiments gegenüber Frauen mit Kopftuch bei, in dem es im staatlichen Dienst Frauen mit Kopftuch gezielt diskriminiert (man denke hier an das Kopftuch-Verbot für Lehrerinnen oder Beamtinnen in so manchem Bundesland).

Was können Betroffene tun?

Es gibt kein vollständiges Rezept und jedes Mal muss man auch den Einzelfall genauer prüfen. Oftmals macht man auch einen Fehler, wenn man alles was einem passiert für Diskriminierung hält. Eine Ablehnung wegen mangelnder Qualifikation ist keine Diskriminierung – eine Ablehnung wegen des Kopftuchs schon. Wichtig ist: Wenn die Diskriminierung offensichtlich ist, sollte man sich an die Diskriminierungsstelle des Bundes wenden – http://www.antidiskriminierungsstelle.de/. Auf Länderebene sollte man sich auch über lokale Antidiskriminerungsstellen informieren.

Für den Fall einer Diskriminierung gilt: Beweise sichern. Die Beweisbarkeit der Diskriminierung ist immer der Knackpunkt für die Entwicklung und Lösung des Falles. Für eine juristische Auseinandersetzung sollte man sich unbedingt an einen Fachanwalt wenden, der sich im Arbeits-Recht, besser noch beim Thema AGG bestens auskennt. Schon die falsche Wahl eines Anwalts kann entscheidende Nachteile bringen, daher sollte man hier sehr gezielt darauf achten. Auch eine Prozesskostenhilfe ist in vielen Fällen möglich. Auch sollte man sich keine allzu großen Hoffnungen machen, denn eine Klage bringt einem keinen Arbeitsplatz ein, es kann nur höchstens drei Monatsgehälter geben (dafür muss die Klage erfolgreich sein) und maximal einen Denkzettel für die Firma, dass sie eine solche Diskriminierung nie wieder tut.

Es gibt zudem auch muslimische Ansprechpartner die im Fall einer Diskriminierung versuchen weiter zu helfen. Zu nennen ist da beispielsweise das Netzwerk gegen Diskriminierung von Muslimen, dass vom Berliner Verein Inssan mitgetragen wird – http://www.netzwerkdiskriminierung.de/ sowie auch die Rechtsabteilung der Islamischen Gemeinschaft Milli Görüs, die bereits in vielen Fällen von Diskriminierung geholfen hat und auch, im Fall der Fälle, juristischen Beistand leistet – http://www.igmg.org

Jede gemeldete Diskriminierung hilft zudem weiter das Problem auch besser zu artikulieren. Fälle die an die Öffentlichkeit kommen und die auch gemeldet werden, erhöhen auch den Druck auf die Politik gegen die jüngsten Formen von Diskriminierungen gegenzusteuern. Daher sollten Diskriminierungen immer gemeldet werden, auch wenn man beispielsweise gar nicht mehr mit der Firma irgendwas anfangen kann.

Beispiel: Ziviler Ungehorsam und Täuschung

Zainab* ist eine gute Freundin von mir und trägt seit Jahren das islamische Kopftuch, weil sie sich dafür entschieden hat. Doch nach dem erfolgreichen Abschluss ihres Kommunikations-Management Studiums hat sie mehr als ein Jahr lang keine Zusage für einen Arbeitsplatz erhalten. Ein Umzug ins Ausland kam für sie nicht in Frage, da sie konvertiert ist und ihre gesamten Freunde und ihre Familie in Deutschland wohnen.

Als sie bei einem ihrer Ausflüge zum Arbeitsamt dann von einer Sachbearbeiterin ganz nett und höflich, und gar nicht böse gemeint, darauf angesprochen wurde, dass das Kopftuch auf ihrem Kopf wahrscheinlich das Problem sei, warum sie keinen Job bekomme, kam ihr schließlich eine Idee…

Sie entschied sich zunächst dafür Bilder von sich machen zu lassen ohne Kopftuch. Zainab legte für ihre Bewerbung das Tuch ab und bekam binnen eines Monats die Möglichkeit sich in einer Firma vorzustellen. Dort erschien sie auch ohne Kopftuch, das Gespräch verlief sehr positiv, sie bekam die Stelle.

Doch dann tat sie genau das, was andere nicht, und wohl ebenso wenig der Arbeitgeber erwartet hatten: Sie tauchte am ersten Arbeitstag mit Kopftuch auf. Der Schock den der Chef der Firma und der Personal-Chef hatten war ungemein schlimm. Doch Zainab störte sich nicht dran. Drohungen, man würde ihr kündigen, noch während der Probezeit schmetterte sie ab: “Wenn sie meinen, mich wegen meines Kopftuchs rausschmeißen zu können, dann irren sie sich. Ich werde klagen: Wegen Diskriminierung. Und sie haben das Nachsehen, weil sie dann immer noch ihre offene Stelle nicht besetzt haben und die Arbeit brach liegen wird. Aber bitte lassen sie sich nicht aufhalten. Tun sie das was sie für richtig halten. Es geht ja nicht darum, was für eine Arbeit ich mache.”

Zainab pokerte sehr hoch und gewann. Die Firma ertrug zunächst das Kopftuch, am Ende der Probezeit wurde jedoch ein neuer Vertrag aufgesetzt – unbefristet. Die Arbeit die sie geleistet und vor allem die Optimierung der internen wie externen Kommunikation haben ihr Kopftuch vergessen lassen. Zainab gehört heute zum Führungsteam und ihr Kopftuch war nie wieder Thema. Es hätte aber auch schief laufen können. Sie hatte aber eh nichts zu verlieren.

Hintergrund: Kirche wird Moschee

Hintergrund: Moschee sucht seit Jahren nach einer neuen Bleibe

Die in St. Georg gelegene Gemeinde ist seit einigen Jahren in einem Untergeschoss im Kleinen Pulverteich untergebracht. Der jetzige Komplex war früher eine Tiefgarage und reicht der durchaus gewachsenen Gemeinde schon seit Jahren nicht mehr für die Gottesdienste und Veranstaltungen. Auch das Bezirksamt Mitte sieht es ähnlich. Der Gemeinde drohte zwischenzeitlich wegen Feuerschutz-Bedenken die Schließung. Diese konnten auch nur teilweise ausgeräumt werden, weshalb die Gemeinde in dem jetzigen Gebäude meines Wissens nach nur geduldet wird, bis man endlich eine neue Bleibe gefunden hat. Doch die Suche nach einer neuen Einrichtung war schwieriger als gedacht.

Die Al-Nour Gemeinde sucht seit Jahren nach einer neuen Unterkunft für die Gemeinde. Dabei stießen die Verantwortlichen der Gemeinde auch immer wieder auf Vorurteile und Bedenken, die man so nicht erwartet hatte. Zwar hat die Gemeinde eine starke Basis und auch Rückhalt innerhalb der Hamburger Gesellschaft weil sie als offen und aktiv gilt, aber tatsächlich war es der Gemeinde mehrere Jahre lang nicht möglich ein Gebäude zu finden, dass man dann auch kaufen konnte. Der Grund für diese Schwierigkeiten: Niemand wollte einer muslimischen Gemeinschaft einfach so ein Gebäude verkaufen. Oftmals platzten sogar Kauf-Verträge, die schon sicher schienen, weil die Verkäufer es nicht riskieren wollten negativ in die Schlagzeilen zu kommen, weil man einer muslimischen Gemeinschaft ein Gebäude überlassen hat.

Die Al-Nour Gemeinde ist zudem Mitglied innerhalb der Hamburger SCHURA, mit der ein Staatsvertrag ausgehandelt wurde. Der Vorsitzende der Gemeinde, Daniel Abdin, stellte den Staatsvertrag erst vor kurzem gemeinsam mit dem ersten Bürgermeister der Stadt der Öffentlichkeit vor und unterzeichnete diesen im Namen der SCHURA. Die Al-Nour Gemeinde beteiligt sich zudem am interreligiösen Dialog und auch sonst sind die Arbeiten der Gemeinde durchaus vorbildlich und integrativ. Das erkennen selbst die Kirchen an.

Kirchen lenken von eigenem Versagen ab

Das jetzt Kritik am Verkauf an die muslimische Gemeinschaft aufkommt, liegt vor allem an den beiden großen Kirchen in Hamburg.

Die frühere evangelische Gemeinde Kapernaum in Hamburg-Horn wurde bereits 2002 aufgegeben. Das sanierungsbedürftige Gebäude wurde entwidmet und an einen Investor verkauft. Zuletzt hatte es keine ausreichenden Gründe für den Erhalt der Gemeinde gegeben.

In den letzten Jahren war das Gebäude im Stadtbild eher eine Schande, weil es seit 2002 nur vor sich hin siechte und verkam. Viele Menschen in Horn bezeichneten das Gebäude als Schandfleck und als bekannt wurde, dass das Gebäude jetzt von Muslimen aufgekauft und zu einer Moschee umgebaut werden soll, drückte auch die Mehrheit der Menschen vor Ort ihre teilweise Überraschung aber auch Erleichterung aus. Denn so wie das Gebäude dort stand, war es unwürdig und es ist vielen Horner Bürgern nur Recht, dass das Gebäude wieder mit Leben gefüllt wird.

Es gab für die weitere Planung und die weiteren Verkaufsmöglichkeiten des Gebäudes keine Vorbedingungen, wie es die evangelische Kirche seit einigen Jahren vorgibt. So war es der muslimischen Gemeinde auch nur deshalb möglich, dass Gebäude, dass auch als Moschee genutzt werden kann, zu kaufen. Dabei war die Gemeinde sogar sehr offen und ehrlich. Auf der Homepage der Gemeinde wurde für den Kauf des Gebäudes geworben und um Spenden gebeten, lange bevor sich die Kirchen überhaupt über den Kauf echauffiert haben und die Medien auf den Zug aufgesprungen sind.

Wenn jetzt Vertreter der großen Kirchen kritisieren, dass das Gebäude überhaupt an die Muslime abgegeben wurde, dann ist das kein Problem der Muslime, und auch nicht der Gemeinde, sondern ein Problem der kirchlichen Vertreter. Sie haben die Gemeinde aufgegeben und sich nicht ausreichend um die Gemeinde vor Ort gekümmert.

Gleichzeitig war es der Kirche egal was mit dem Gebäude geschieht, Hauptsache man trägt bloß nicht die Kosten, die mit einer Sanierung verbunden waren. Die Islamische Gemeinde Al-Nour hingegen wird das Gebäude jetzt wohl für rund 1 Million Euro sanieren und umbauen lassen.

Die Kirche war sich zu schade sich um das Gebäude zu kümmern und übergab es nur deshalb einem Investor, weil es die Kosten für die Restauration und Sanierung nicht aufbringen wollte. Da bringt es auch nichts, wenn Bischöfin Fehrs eine “unaufgeregte Diskussion” in der Sache fordert. Es gibt für die Gemeinde an sich nichts zu diskutieren. Die Kirche muss ihre Hausaufgaben besser machen.

Moschee kündigt Offenheit an

Es ist gerade jetzt sehr wichtig, dass man die Gemeinde unterstützt und sie nicht für das Versagen der Kirchen verantwortlich macht. Gleichzeitig muss man die Gemeinde auch besser kennenlernen und fördern.

Das das Gebäude jetzt für die Muslime als Moschee dienen soll, ist ein Glücksfall. Die Gemeinde muss jetzt stärker in den Dialog treten, als bisher, und deutlich machen, dass sie sich als Hamburger Gemeinde versteht.

So wird ein historischer Komplex erhalten bleiben, zumindest von außen, und gleichzeitig auch eine Integration der Gemeinde stattfinden können. Bereits die ersten Ankündigungen der Verantwortlichen lassen daher auch positiv in die Zukunft blicken. So soll die Moschee am Tag der Deutschen Einheit, der auch als Tag der offenen Moschee aktiv von der Gemeinde genutzt wird, eröffnet werden. Dadurch wird Jedermann die Gelegenheit erhalten zu sehen was man aus der ehemaligen Kirche gemacht hat.

Nicht die erste Kirche die in eine Moschee umgewandelt wurde

Bei all der aufgekommenen Diskussion geistert in den Medien auch eine Falschmeldung herum. Es ist nicht so, dass es die erste Kirche in Hamburg ist, die zu einer Moschee umgewandelt wird. Bereist zum Ende des letzten Jahrtausends, also Ende 1999 wurde die Neuapostalische Gemeinde in Hamburg Wilhelmsburg zur heutigen Muradiye Moschee (DITIB) umgebaut. Auch diese Gemeinde war aufgegeben worden, weil man keine ausreichenden Kirchgänger gehabt hatte.

Und auch damals verliefen die Diskussionen ähnlich wie die jetzige Diskussion – allerdings scheint sich Niemand mehr an diese Diskussionen zu erinnern, zumal die Muradiye Moschee heute ein fester Bestandteil des Viertels ist und mehrmals umgebaut wurde um der großen Zahl an Gläubigen auch Platz zu bieten. Trotzdem erkennt man in der Moschee selbst, dass es sich früher um eine Kirche gehandelt hat. Die Architektonik wurde quasi beibehalten, trotz des Umbaus.

Nur redet man heute nicht mehr drüber, und es ist vergessen. Mit dem Unterschied: Damals war es mitunter ein Grund dafür, warum die evangelische Kirche begann darüber zu diskutieren an wen künftig aufgegebene Gemeinden vergeben werden sollten. Mit dem Resultat, dass der Verkauf an Muslime unterbunden werden soll.

Die Islamphobie die durch die großen Kirchen, trotz des interreligiösen Dialogs gepflegt wird, kommt derzeit durch die Diskussionen um die neue Moschee wieder zum Vorschein. Dabei vergisst die Kirche, dass gerade die Gläubigen Menschen, egal welcher Religion, sich gegenseitig unterstützen müssen. Tatsächlich verkraftet man es aber nicht, dass Muslime einen längst aufgegebenes Gebäude zu dem machen, was es einst einmal gewesen ist. Ein Ort des Glaubens und des öffentlichen Lebens.

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