Diskriminierung: Kopftuch abnehmen?

Offensichtliche Diskriminierung kann man immer bestrafen

KopftuchEine Abiturientin bewarb sich bei einem Zahnarzt um eine Ausbildungsstelle. Dieser lehnt ab und verweist als Grund für die Ablehnung auf ihr Kopftuch. Doch interessant an diesem Fall: Der Zahnarzt berief sich ausdrücklich auf sein angebliches Recht Jemanden mit Kopftuch nicht aufnehmen zu müssen. Die Klatsche für diese offensichtliche Diskriminierung kam schnell: Das Arbeitsgericht in Berlin verurteilte den Zahnarzt zur Zahlung von 1470,- Euro, weil die Dame für die Stelle sehr gut geeignet gewesen ist. In dem richtungsweisenden und in dieser Form erstmaligen Urteil hieß es: “Der Zahnarzt hat das Recht verletzt, weil er der Klägerin die Stelle verweigert hat, allein weil sie ihr Kopftuch nicht ablegen wollte.” (Aktenzeichen 55 Ca 2426/12)[1. Siehe: Vollständiges Urteil in Openjur]

Tatsächlich sieht die rechtliche Lage seit der Einführung des Allgemeinen Gleichbehandlungs-Gesetzes (AGG) für viele diskriminierte Gruppen sehr gut aus. Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts, des Alters, der religiösen oder sexuellen Orientierung, der Weltanschauung, der Ethnie oder wegen einer Behinderung sind nämlich für Arbeitgeber seit der Einführung des AGG tabu. Es soll allein die Qualifikation zählen.

Doch der Fall in Berlin wird wohl eine Art Einzelfall bleiben. Diskriminierung findet nämlich in dieser Form nur sehr selten so offensichtlich statt.

Arbeitgeber diskriminieren immer – aber eben nicht offensichtlich

Eine Studie des Institut zur Zukunft der Arbeit (IZA)[2. Siehe: Im Teufelskreis der Diskriminierung] belegt, dass allein die Angabe eines türkischen Namens ausreicht, die Chance auf ein Vorstellungsgespräch um 14 Prozent zu senken, in kleineren Unternehmen sogar um 24 Prozent. Ähnlich sieht es aus, wenn eine Frau ein Kopftuch trägt, trotz eines Deutschen Namens.

Gegen diese Form der Diskriminierung kann man sehr häufig nichts tun, weil sich Arbeitgeber und Personaler bei der Diskriminierung nicht erwischen lassen. Frauen mit Kopftuch berichten in diesem Zusammenhang häufig von einfachen Absagen, manchmal sogar nur ein oder zwei Tage nach dem Abschicken der Bewerbungsunterlagen. Häufig wird dann angegeben, es gäbe bessere Kandidatinnen und Kandidaten. Die Qualifikation wird ins Feld angeführt. Die gleiche Firma sucht aber weiterhin nach einem Mitarbeiter und lässt auch die Stellenanzeige mehrere Wochen stehen.

Qualifikation ist häufig nicht der Grund dafür, warum Frauen mit Kopftuch abgelehnt werden. Es geht eher um die Frage ob man als Frau mit Kopftuch ernst genommen wird – und da muss man konstatieren, dass die mediale Berichterstattung häufig für festverankerte Ressentiments in der Gesamt-Gesellschaft gesorgt hat. Auch der Staat trägt zu diesen Vorurteilen und Ressentiments gegenüber Frauen mit Kopftuch bei, in dem es im staatlichen Dienst Frauen mit Kopftuch gezielt diskriminiert (man denke hier an das Kopftuch-Verbot für Lehrerinnen oder Beamtinnen in so manchem Bundesland).

Was können Betroffene tun?

Es gibt kein vollständiges Rezept und jedes Mal muss man auch den Einzelfall genauer prüfen. Oftmals macht man auch einen Fehler, wenn man alles was einem passiert für Diskriminierung hält. Eine Ablehnung wegen mangelnder Qualifikation ist keine Diskriminierung – eine Ablehnung wegen des Kopftuchs schon. Wichtig ist: Wenn die Diskriminierung offensichtlich ist, sollte man sich an die Diskriminierungsstelle des Bundes wenden – http://www.antidiskriminierungsstelle.de/. Auf Länderebene sollte man sich auch über lokale Antidiskriminerungsstellen informieren.

Für den Fall einer Diskriminierung gilt: Beweise sichern. Die Beweisbarkeit der Diskriminierung ist immer der Knackpunkt für die Entwicklung und Lösung des Falles. Für eine juristische Auseinandersetzung sollte man sich unbedingt an einen Fachanwalt wenden, der sich im Arbeits-Recht, besser noch beim Thema AGG bestens auskennt. Schon die falsche Wahl eines Anwalts kann entscheidende Nachteile bringen, daher sollte man hier sehr gezielt darauf achten. Auch eine Prozesskostenhilfe ist in vielen Fällen möglich. Auch sollte man sich keine allzu großen Hoffnungen machen, denn eine Klage bringt einem keinen Arbeitsplatz ein, es kann nur höchstens drei Monatsgehälter geben (dafür muss die Klage erfolgreich sein) und maximal einen Denkzettel für die Firma, dass sie eine solche Diskriminierung nie wieder tut.

Es gibt zudem auch muslimische Ansprechpartner die im Fall einer Diskriminierung versuchen weiter zu helfen. Zu nennen ist da beispielsweise das Netzwerk gegen Diskriminierung von Muslimen, dass vom Berliner Verein Inssan mitgetragen wird – http://www.netzwerkdiskriminierung.de/ sowie auch die Rechtsabteilung der Islamischen Gemeinschaft Milli Görüs, die bereits in vielen Fällen von Diskriminierung geholfen hat und auch, im Fall der Fälle, juristischen Beistand leistet – http://www.igmg.org

Jede gemeldete Diskriminierung hilft zudem weiter das Problem auch besser zu artikulieren. Fälle die an die Öffentlichkeit kommen und die auch gemeldet werden, erhöhen auch den Druck auf die Politik gegen die jüngsten Formen von Diskriminierungen gegenzusteuern. Daher sollten Diskriminierungen immer gemeldet werden, auch wenn man beispielsweise gar nicht mehr mit der Firma irgendwas anfangen kann.

Beispiel: Ziviler Ungehorsam und Täuschung

Zainab* ist eine gute Freundin von mir und trägt seit Jahren das islamische Kopftuch, weil sie sich dafür entschieden hat. Doch nach dem erfolgreichen Abschluss ihres Kommunikations-Management Studiums hat sie mehr als ein Jahr lang keine Zusage für einen Arbeitsplatz erhalten. Ein Umzug ins Ausland kam für sie nicht in Frage, da sie konvertiert ist und ihre gesamten Freunde und ihre Familie in Deutschland wohnen.

Als sie bei einem ihrer Ausflüge zum Arbeitsamt dann von einer Sachbearbeiterin ganz nett und höflich, und gar nicht böse gemeint, darauf angesprochen wurde, dass das Kopftuch auf ihrem Kopf wahrscheinlich das Problem sei, warum sie keinen Job bekomme, kam ihr schließlich eine Idee…

Sie entschied sich zunächst dafür Bilder von sich machen zu lassen ohne Kopftuch. Zainab legte für ihre Bewerbung das Tuch ab und bekam binnen eines Monats die Möglichkeit sich in einer Firma vorzustellen. Dort erschien sie auch ohne Kopftuch, das Gespräch verlief sehr positiv, sie bekam die Stelle.

Doch dann tat sie genau das, was andere nicht, und wohl ebenso wenig der Arbeitgeber erwartet hatten: Sie tauchte am ersten Arbeitstag mit Kopftuch auf. Der Schock den der Chef der Firma und der Personal-Chef hatten war ungemein schlimm. Doch Zainab störte sich nicht dran. Drohungen, man würde ihr kündigen, noch während der Probezeit schmetterte sie ab: “Wenn sie meinen, mich wegen meines Kopftuchs rausschmeißen zu können, dann irren sie sich. Ich werde klagen: Wegen Diskriminierung. Und sie haben das Nachsehen, weil sie dann immer noch ihre offene Stelle nicht besetzt haben und die Arbeit brach liegen wird. Aber bitte lassen sie sich nicht aufhalten. Tun sie das was sie für richtig halten. Es geht ja nicht darum, was für eine Arbeit ich mache.”

Zainab pokerte sehr hoch und gewann. Die Firma ertrug zunächst das Kopftuch, am Ende der Probezeit wurde jedoch ein neuer Vertrag aufgesetzt – unbefristet. Die Arbeit die sie geleistet und vor allem die Optimierung der internen wie externen Kommunikation haben ihr Kopftuch vergessen lassen. Zainab gehört heute zum Führungsteam und ihr Kopftuch war nie wieder Thema. Es hätte aber auch schief laufen können. Sie hatte aber eh nichts zu verlieren.

Ein Gedanke zu „Diskriminierung: Kopftuch abnehmen?

  1. Rainer

    Hallo Akif! Ich bin schon lange als Arbeitsrechtler in Österreich tätig und bin gerade aufgrund meiner praktischen Erfahrungen in der Beratungstätigkeit zur Auffassung gekommen, dass ein konsequentes optisches Neutralitätsprinzip (keinerlei auffällig sichtbare religiöse und weltanschauliche Zeichen am Arbeitsplatz)oft eine sehr sinnvolle und empfehlenswerte Unternehmensphilosophie darstellt, um den gebotenen Interessenausgleich zwischen den verschiedenen Religionen und nichtreliösen Weltanschauungen am Arbeitplatz diskriminierungsfrei herbeizuführen.Sicherlich bin ich da nicht auf deiner Linie, Dialog ist aber gerade ein sachlicher Austauch von unterschiedlichen Argumenten. Um meinen juristischen Standpunkt zu veranschaulichen, verweise ich auf meine Veröffentlichung auf dem Arbeitsrechtsblog von Reuter anlässlich des von dir zitierten Urteils betreffend den Berliner Zahnarzt:

    http://www.reuter-arbeitsrecht.de/alltag-im-arbeitsrecht/kopftuch-und-sichtbare-religiose-oder-weltanschauliche-zeichen-am-arbeitsplatz.html

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