Urteil: Muslimischer Lehrer wird nicht verbeamtet
Posted in Politik, Religion, Schule und Co. on 13. Januar 2012
Das Bayrische Verwaltungsgericht München hat nach mündlicher Verhandlung die Klage eines muslimischen Lehrers auf Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe abgewiesen. Als Grund werden unter anderem unzureichende Distanzierung von Ideologien der Muslimbruderschaft und ihr nahestehenden Organisationen (IGD, IZM und MJD) genannt. (AZ. M 5 K 10.2856)
Die mündliche Verhandlung habe gezeigt, dass der Kläger – ein muslimischer Lehrer – der Ideologie der Muslimbruderschaft und der Islamischen Gemeinde in Deutschland (IGD) nahestehe. Der Lehrer selbst hatte angegeben in der Muslimischen Jugend Deutschland (MJD) aktiv gewesen zu sein – eine Organisation die unter muslimischen Jugendlichen eher als locker und hip gilt, aber von den Verfassungsschutzbehörden der Internationalen Organisation der als islamistisch geltenden Muslimbruderschaft zugerechnet wird.
Laut Pressemitteilung des Gerichts habe es vom muslimischen Lehrer keine nach außen hin erkennbare deutliche Distanzierung von der gegen die “freiheitlich-demokratische Grundordnung” gerichteten Ideologie der beanstandeten Gruppen gegeben.
Dieser Eindruck sei zusätzlich durch Texte und Schriften, die auf dem Computer des Klägers gefunden wurden und durch eigene vom Kläger selbst angefertigte Texte zusätzlich erhärtet worden.
Fest steht, dass der muslimische Lehrer Verbindungen zum als problematisch geltenden Islamischen Zentrum München (IZM), der Islamischen Gemeinschaft Deutschland (IGD) und der Muslimischen Jugend Deutschland (MJD) hatte. Alle drei Organisationen werden vom Verfassungsschutz als Demokratiefeindlich eingestuft und als “islamistisch” bezeichnet. Sie sollen dem Internationalen Netzwerk der Muslimbruderschaft angehören.
Der muslimische Lehrer wollte den Beamtenstatus auf Probe erhalten. Nach dem Ausfüllen eines Fragebogens seien laut Berichterstattung mehrerer Medien bei den zuständigen Behörden Zweifel aufgekommen, weshalb man den Verfassungsschutz in Bayern um eine Einschätzung der Person gebeten habe. Nach der Bewertung des Verfassungsschutzes wollte die Stadt München den Lehrer nicht übernehmen und verweigerte ihm den Beamtenstatus. Dies geht auf den sogenannten Radikalen-Erlass zurück.
Mit dem sogenannten Radikalen-Erlass soll sichergestellt werden, dass nur solche Personen in den Staatsdienst (Beamtentum) übernommen werden, die sich nicht gegen die “freiheitlich-demokratische Grundordnung” der Bundesrepublik stellen.1
Obwohl solche Überprüfungen in den 50er und 60er Jahren eher die Regel waren sind sie heute eher eine Ausnahme. Der Radikalen-Erlass zielte ursprünglich auf Linksextreme ab und wurde später eher gegen Rechtsextreme genutzt. Nach 9/11 erfolgte ein Umdenken und die Überprüfung wurde auf Extremisten muslimischen Glaubens ausgeweitet.
Im aktuellen Fall haben wir es mit diesem Verfahren zu tun. Allerdings gibt es mehrere Punkte die kritisch zu betrachten sind.
Zum einen ist fraglich wie man aufgrund eines Fragebogens zu dem Schluss kommen konnte, der Lehrer sei Extremistisch (Haben hier eher Vorurteile dazu beigetragen?). Zum Anderen ist auch die Frage nicht beantwortet worden wie man an die Computer-Dateien des Lehrers gekommen ist (Computer-Überwachung? War er im Visier der Ermittler? Dienstrechner?).
Kritik am Urteil gab es ausschließlich von Muslimen. Weitestgehend wurde das Urteil als gegen alle Muslime gerichtet gewertet. Das Urteil wurde von führenden Köpfen der muslimischen Verbandsarbeit zudem als tendenziell islamophob bewertet. Auch wurde das Urteil kritisiert weil es nur auf Erkenntnissen des Verfassungsschutzes basiere. Diese können, nach nunmehr einhelliger Meinung der Community im Angesicht der Vorfälle um die NSU, auch einfach nur falsch oder übertrieben sein.
Das Gericht hätte nach einhelliger Meinung in dem Fall tiefer graben müssen. Auch die Rolle der beanstandeten Gruppen ist durchaus kritisch zu hinterfragen. Die Islamische Gemeinde Deutschland gehört beispielsweise auch zum Zentralrat der Muslime, der immer wieder und häufiger Ansprechpartner von Sicherheitsbehörden im sogenannten präventiven Dialog ist.
Allerdings ist auch das Verhalten des Lehrers sehr merkwürdig und nicht immer plausibel. Eine klare und glaubhafte Distanzierung von Themen und Thesen die der “freiheitlich-demokratischen Grundordnung” widersprechen wäre möglich gewesen – er hat diese Chance aber anscheinend verpasst.
Das Bayerische Verwaltungsgericht München ließ die Berufung gegen das Urteil zu. Es bleibt abzuwarten, ob der Kläger weiter gegen das Urteil vorgehen wird oder ob sich eine anderweitige Lösung finden lässt. In den Schuldienst will die Stadt München den Lehrer anscheinend nicht übernehmen, dass ist bereits seit 2010 bekannt. Eine Alternative könnte für den jungen Muslim Österreich sein – wo viele muslimische Lehrer und Lehrerinnen eine Möglichkeit zur Anstellung im Staatsdienst finden, nachdem sie in Deutschland verkannt und mit Berufsverboten belegt wurden.
- Siehe: Radikalenerlass auf Wikipedia ↩




Kennt sich aus mit den Themen Islam, Politik und Internet. Schießt für sein leben gerne Fotos und bearbeitet sie anschließend am Bildschirm. War jahrelang in der muslimischen Jugend- und Studentenarbeit aktiv.



