Lohnt sich der Einsatz von Google Analytics überhaupt noch?

Ich wollte schon länger auf das Thema hinweisen, bin aber erst heute dazu gekommen. Google und der Hamburger Datenschützer Caspar haben sich im September diesen Jahres über eine datenschutzgerechte Form des Einsatzes von Google Analytics auf Webseiten geeinigt. Was vielerorts kaum erwähnt wurde – und auch von Google auf dem hauseigenen Blog quasi an letzter [...]

Ich wollte schon länger auf das Thema hinweisen, bin aber erst heute dazu gekommen. Google und der Hamburger Datenschützer Caspar haben sich im September diesen Jahres über eine datenschutzgerechte Form des Einsatzes von Google Analytics auf Webseiten geeinigt. Was vielerorts kaum erwähnt wurde – und auch von Google auf dem hauseigenen Blog quasi an letzter Stelle aufgeführt wird – ist die Tatsache, dass Webseiten-Betreiber künftig einen von Google vorgefassten “Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung” vorab unterzeichnen und bei Google einreichen müssen.

Google hat entsprechend seine Nutzungsbedingungen angepasst und aktualisiert. Unter TOS-PDF findet man nun einen kompletten Vertrag den Laien allerdings nur sehr schlecht wirklich vollständig verstehen dürften.

Eigentlich regelt der Vertrag nämlich nicht nur das Verhältnis von Google zu Webseiten-Betreiber sondern verpflichtet den Betreiber der Website dazu selbst für die Einhaltung des Datenschutzes bei den erhobenen Daten für Google Analytics zu sorgen. Damit wird ein Großteil der Verantwortung in der Angelegenheit auf die Webseitenbetreiber übertragen. Diese sind sich aber in aller Regel über die Konsequenzen eines solchen Vertrages gar nicht bewusst.

Denn während man vorher noch argumentieren konnte Google sei für den Datenschutz selbst verantwortlich ist das jetzt nicht mehr gegeben. Die Betreiber müssen in der Sache für den Datenschutz sorgen und sind bei Verletzungen des Datenschutzes sogar haftbar – was viele Nutzer davon abhalten sollte als privater Betreiber Google Analytics zu nutzen!

In aller Regel werden die Schritte die künftig von den Website-Betreibern getan werden müssen, um Google Analytics Datenschutzkonform zu betreiben, wie folgt beschrieben:

1. Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung ausfüllen und an Google senden.
2. Datenschutzerklärung für die Website erstellen, anpassen und auf Widerspruchmöglichkeiten für die Datenerfassung hinweisen.
3. IP-Adressen müssen anonymisiert werden noch ehe sie an Google gesendet werden.
4. Altdaten bei Google Analytics müssen gelöscht werden.

Für weitergehende Details siehe z.B. hier: Datenschutz-Hamburg

Wenn man sich also alles in allem anschaut dürfte man erkennen, dass Google Analytics sicherlich zwar das beste Tracking- und Statistik-Tool zur Auswertung von Besuchern auf Websites darstellt, aber die Nutzung tatsächlich nur von solchen Betreibern erfolgen sollte, die sich der Konsequenzen tatsächlich bewusst sind.

Im Grunde werden die jetzt angeführten Änderungen in den Nutzungsbedingungen auch zwangsläufig dazu führen, dass sich private Webseitenbetreiber von der Lösung verabschieden dürften. Google Analytics wird wohl künftig eher nur noch bei geschäftlich agierenden Websites oder Websites mit sehr hohem Traffic-Aufkommen genutzt werden.

Die Vorgänge allerdings deuten darauf hin, dass künftig noch viele Änderungen bei anderen Betreibern auftauchen dürften. Während in den USA und anderen Ländern das Thema Datenschutz eher lockerer genommen wird, wird in Deutschland über hintertüren eine Bürokratisierung des Webs vorgenommen.

Webseitenbetreiber müssen heute schon mindetens auf ein Impressum achten und in vielen Fällen Datenschutz-Erklärungen und Nutzungsbedingungen bereitstellen. Wenn jetzt künftig viele Services exklusive und direkte Verträge mit den Betreibern abschließen müssen (denn Google Analytics dürfte nur das erste Objekt mit diesen Einschränkungen sein), dann wird das für Seitenbetreiber ein weiterer und immer größerer Aufwand, der am Ende vielleicht gar nicht mehr zu bewältigen ist.

Es bleibt die Frage ob ein Einsatz von Zeit und Fähigkeiten in Projekte gerechtfertigt wird, wenn es eigentlich nur darum geht, sein Recht auf Meinungsfreiheit zu nutzen.

4. Oktober 2011,

Kategorie(n): Internet
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